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Kamera und Zutrittskontrolle in Krankenhaus und Klinik: Was kommt wohin?

Kamera und Zutrittskontrolle in Krankenhaus und Klinik: Was kommt wohin?

Kurze Antwort

Ein Sicherheitskonzept in einer Gesundheitseinrichtung gleicht zwei Bedürfnisse aus: Personal und Medikamente schützen und die Privatsphäre der Patienten nicht berühren. Kameras überwachen Eingänge, den Wartebereich der Notaufnahme, Flure, Parkplatz und Medikamentenlager; in Behandlungszimmern, Patientenzimmern, Toiletten und Umkleiden werden keine Kameras angebracht. Der Kartenzutritt trennt dagegen berechtigte Bereiche wie Medikamentenlager, Archiv, Serverraum und Operationssaal ab.

Warum ist Sicherheit in einer Gesundheitseinrichtung anders?

Krankenhäuser und Kliniken sind Gebäude, deren Türen für alle offen stehen. Den ganzen Tag gehen Patienten, Begleitpersonen, Besucher und Lieferanten ein und aus. Bei diesem Andrang ist es nicht möglich, an der Tür zu kontrollieren, wer wohin geht. Deshalb wird Sicherheit durch die Einrichtung von Berechtigungszonen im Gebäudeinneren aufgebaut.

Der zweite Unterschied ist, dass Gesundheitsdaten besonders schützenswerte personenbezogene Daten sind. Zeichnet eine Kamera einen Patienten bei der Untersuchung, bei der Behandlung oder in einem sensiblen Moment auf, ist diese Aufzeichnung kein gewöhnliches Sicherheitsbild mehr. Die Kameraplatzierung erfolgt deshalb unter Beachtung von Grenzen der Privatsphäre.

Drittens besteht in Notaufnahmen das Risiko verbaler und körperlicher Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das Bild des Vorfalls und die Möglichkeit, schnell Hilfe zu rufen, sind für die Sicherheit des Personals wichtig.

Wohin kommen Kameras?

Kameras kommen in gemeinsam genutzte Bereiche und Durchgangsbereiche. Ziel ist, zu sehen, wer eintritt, wie sich ein Vorfall entwickelt und wohin Material gelangt.

  • Haupteingang, Notaufnahmeeingang und Rettungswagen-Annahmebereich
  • Wartesaal der Notaufnahme und Bereich vor dem Triage-Tisch
  • Information, Kasse und Patientenaufnahme
  • Flure, Aufzugsvorräume und Treppenhäuser
  • Medikamentenlager und Apothekeneingang
  • Parkplatz, Gebäudeumgebung und Anlieferungstür
  • Türen von Archiv, Serverraum und Technikräumen

Expertenhinweis: Positionieren Sie die Kamera, die auf den Wartebereich der Notaufnahme gerichtet ist, so hoch, dass sie einen Gesamtüberblick bietet, und die Kamera, die auf den Triage-Tisch gerichtet ist, in einem Winkel, der nicht das Gesicht des Personals, sondern die Person gegenüber erfasst. Bei einem Vorfall muss das Gesicht des Angreifers in der Aufzeichnung sein.

Wohin kommen keine Kameras?

Behandlungszimmer, Patientenschlafzimmer, Behandlungs- und Verbandsräume, Toiletten, Dusch- und Umkleidebereiche sind Orte, an denen keine Kameras angebracht werden. Eine Aufzeichnung in diesen Bereichen kann, gleich zu welchem Zweck, als Verletzung der Privatsphäre gelten.

In Bereichen wie Intensivstation, Psychiatrie oder Neugeborenenstation gibt es Fälle, in denen Kameras zur Patientenbeobachtung genutzt werden können. Diese Nutzung ist eine von der Sicherheitskamera verschiedene Entscheidung zur medizinischen Überwachung; sie wird von der Leitung der jeweiligen Abteilung, der Rechtsabteilung und dem Verantwortlichen für die Daten gesondert beurteilt.

Auch in gemeinsam genutzten Bereichen sollte der Winkel der Kamera so eingestellt werden, dass sie nicht durch die Tür eines Behandlungszimmers hineinsieht. An Rekordern kann mit der Maskierungsfunktion ein bestimmter Teil des Bildes verdeckt werden. Prüfen Sie bei der Übergabe, dass der maskierte Bereich auch in der Aufzeichnung verdeckt bleibt, nicht nur bei der Live-Ansicht.

Desa BilişimWo in einer Gesundheitseinrichtung Kameras angebracht werden und wo nicht
Kamera wird angebrachtKeine Kamera
EingangsbereicheHaupteingang, NotaufnahmeeingangIm Behandlungszimmer
WartenWartesaal der NotaufnahmePatientenzimmer
DurchgangFlur, AufzugsvorraumToilette, Dusche
LagerTür des MedikamentenlagersUmkleide des Personals
AußenbereichParkplatz, AnlieferungstürBehandlungs- und Verbandsraum

Berechtigungszonen per Kartenzutritt und Besucherordnung

Das Kartenzutrittssystem teilt das Gebäude in Bereiche, die alle betreten dürfen, und Bereiche, die nur bestimmtes Personal betreten darf. Medikamentenlager, besonders Schränke und Räume, in denen kontrollpflichtige Medikamente aufbewahrt werden, Archiv, Operationssaal, Sterilisationseinheit, Serverraum und Verwaltungsetage stehen an der Spitze dieser Zonen.

Für jede Tür wird festgelegt, wer zu welchen Zeiten eintreten darf. Der Ausweis einer Pflegekraft öffnet das Medikamentenzimmer der eigenen Station, nicht das einer anderen Station. Der Ausweis des Reinigungspersonals der Nachtschicht öffnet die Lagertür nicht. Das System protokolliert jeden Zutritt mit Karteninhaber und Uhrzeit; wenn ein Fehlbestand an Medikamenten auffällt, kann ausgewertet werden, wer den Raum betreten hat.

Die Kopplung der Kartenzutrittskontrolle mit einer Kamera erleichtert die Kontrolle. Wenn die Tür des Medikamentenlagers geöffnet wird, wird das Bild der auf diese Tür gerichteten Kamera zusammen mit dem Zutrittsprotokoll gespeichert.

In Einrichtungen mit Bettenstationen wird der Zutritt zu den Stationsfluren außerhalb der Besuchszeiten häufig eingeschränkt, sowohl für die Ruhe der Patienten als auch für die Sicherheit. Dafür werden an den Stationseingängen Türen mit Kartenleser oder ein Drehkreuz eingebaut. Begleitpersonen erhalten bei der Anmeldung einen zeitlich befristeten Ausweis; er öffnet nur die Station des Patienten und nur zu bestimmten Zeiten. Bei der Entlassung wird der Ausweis gesperrt.

Der Besucherausweis funktioniert nach demselben Prinzip. An der Anmeldung werden die Ausweisdaten aufgenommen, die Person erhält einen Tagesausweis, und der Ausweis wird beim Verlassen zurückgenommen. Die Liste der Besucher, die ihren Ausweis nicht zurückgegeben haben, ist im System einsehbar.

Auf Säuglings- und Kinderstationen wird diese Kontrolle strenger gehandhabt. Die Stationstür öffnet sich nur mit dem Personalausweis, Ein- und Ausgang werden per Kamera überwacht. In einigen Krankenhäusern werden außerdem Systeme eingesetzt, die über Armbandetiketten der Säuglinge Alarm auslösen, wenn jemand die Stationstür unbefugt verlässt; die Auswahl solcher Systeme wird je nach Bedarf der Einrichtung gesondert geprüft.

Abstimmung mit Brandschutz und Notausgängen

In Gesundheitseinrichtungen dürfen verschlossene Türen die Notevakuierung nicht behindern. Türen, die über die Zutrittskontrolle verriegelt sind, müssen bei Brandalarm automatisch freigegeben werden, und Notausgänge müssen von innen jederzeit zu öffnen sein. Ob das Schloss bei Stromausfall offen oder geschlossen bleibt, richtet sich nach der Lage der Tür.

Diese Entscheidungen werden zusammen mit der Verordnung über den Brandschutz von Gebäuden und dem Brandschutzprojekt der Einrichtung getroffen. Wichtig ist, dass die Firma für die Zutrittskontrolle eine Schnittstelle zur Brandmeldeanlage herstellen kann und die Türen projektgerecht mit Schlössern ausstattet. Die Einzelheiten werden in der Planung geprüft.

Personalschutz: Panikknopf und Durchsagen

In der Notaufnahme, an den Schaltern der Poliklinik und im Nachtdienst kann unter dem Tisch ein Panikknopf angebracht werden, damit das Personal Hilfe rufen kann. Der Knopf wird mit dem Panel im Sicherheitsraum und dem zugehörigen Kamerabild verbunden; wenn der Sicherheitsmitarbeiter die Meldung erhält, sieht er auch das Bild des Einsatzortes.

In großen Einrichtungen ist es bei einem Vorfall mit vielen Menschen hilfreich, vom Sicherheitsraum aus über eine Durchsageanlage bestimmte Bereiche ansprechen zu können, um Anweisungen zu geben. In kleinen Kliniken kann es ausreichen, wenn der Panikknopf eine Meldung an eine Leitstelle oder das Telefon der Leitung sendet.

Damit ein Panikknopf wirklich genutzt wird, muss das Personal seinen Standort kennen und keine Scheu haben, ihn zu drücken. Neuen Mitarbeitenden sollten bei der Einarbeitung der Standort des Knopfes und der Empfänger der Meldung erklärt werden; der Knopf sollte mehrmals im Jahr gemeinsam mit der Sicherheitsabteilung getestet werden. An einen Knopf, der nie benutzt wird, denkt im Ernstfall niemand.

Aufzeichnung, Zugriff und KVKK

Der Zugriff auf die Kameraaufzeichnungen einer Gesundheitseinrichtung sollte begrenzt sein. Wer die Aufnahmen ansehen, wer sie exportieren darf und wie lange sie gespeichert werden, wird schriftlich festgelegt. Der Rekorder sollte in einem abgeschlossenen Raum stehen, und jeder Benutzer sollte ein eigenes Passwort haben.

An Eingängen und in Wartebereichen wird ein Hinweisschild angebracht, das auf die Kameranutzung hinweist. Für Einzelheiten zur Verarbeitung von Patienten- und Mitarbeiterdaten empfehlen wir, mit dem Datenverantwortlichen Ihrer Einrichtung und einer Rechtsberatung zusammenzuarbeiten.

Desa Bilişim plant für Gesundheitseinrichtungen in Şanlıurfa Kamera-, Zutrittskontroll- und Brandmeldesysteme aufeinander abgestimmt.

Häufige Fragen

Darf in einer Klinik aus Sicherheitsgründen im Behandlungszimmer eine Kamera angebracht werden?

Das Behandlungszimmer ist der Ort mit der höchsten Privatsphäre des Patienten, und hier wird keine Sicherheitskamera angebracht. Für die Sicherheit des Personals können ein Panikknopf und eine Flurkamera verwendet werden, die auf die Zimmertür gerichtet ist. Für Sonderfälle sollte eine Rechtsexpertin oder ein Rechtsexperte befragt werden.

Wer hat das Medikamentenlager betreten, wie wird das nachverfolgt?

An der Lagertür wird ein Kartenzutritt eingerichtet, und nur die Karten des berechtigten Personals werden hinterlegt. Das System protokolliert jedes Öffnen mit Karteninhaber und Uhrzeit. In Verbindung mit einer auf die Tür gerichteten Kamera bestätigen Kartenprotokoll und Bild einander.

Sind diese Systeme auch für eine kleine Praxis nötig?

In der Praxis ist der Bedarf einfacher: ein bis zwei Kameras am Eingang und im Wartebereich, ein Schloss am Medikamenten- oder Gerätschrank, eine Einbruchmeldeanlage für die Zeit außerhalb der Arbeitszeit und bei Bedarf ein Panikknopf am Empfangstisch genügen meist.

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  • Anzahl und Typ der Kameras
  • Auflösung und Nachtsicht
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Für einen verbindlichen Preis besichtigen wir das Objekt vor Ort und erstellen ein schriftliches Angebot. Um Festplattenbedarf und Sichtweite vorab einzuschätzen, nutzen Sie unsere Rechentools .

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